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Stichwort English Beschreibung
Kostenanschlag (Baukosten) cost estimate/ account; rate; tender; estimate (of expenditures); quotation (building costs) Der Kostenanschlag fließt als Grundleistung des Archi­tek­ten im Sinne des HOAI (im Rahmen der "Mitwirkung bei Vergabe") in das Architektenhonorar ein. Im Gegensatz dazu gilt allgemein, dass die Kostenanschläge von Hand­werkern nur dann zu vergüten sind, wenn dies individuell vereinbart ist (§ 632 BGB). Nach der DIN 276 sind Grund­lagen für einen Kostenanschlag die endgültigen Aus­füh­rungs- und Konstruktionszeichnungen des durch­zu­füh­ren­den Bauwerkes, bautechnische Berechnungen (Stand­sicherheit, Wärmeschutz, usw.) Mengenberechnungen und Baubeschreibungen. Bei der Erfassung der Kosten für den Kostenanschlag sind auch die bereits entstandenen Kosten zu berücksichtigen.

Kostenanschläge haben einen hohen Verbindlichkeitsgrad. Werden sie garantiert oder wird eine vereinbarte Bau­kos­ten­ober­grenze nicht eingehalten, ist eine Überschreitung nicht zulässig. Bei nicht garantierten Kostenanschlägen kann eine Überschreitung um 10 Prozent zu einem Haf­tungs­fall werden. Allerdings gibt es keine gültigen Tole­ranz­grenzen, sie hängen stark vom Einzelfall ab. Voraus­set­zung ist ein Verschulden des Architekten. Steht die Überschreitung in einem Zusammenhang mit einer bes­se­ren Bauausführung als der zunächst geplanten, ist davon auszugehen, dass dem Bauherrn kein Schaden entstanden ist. Der rechtliche Begriff des Kosten­an­schla­ges entspricht dem gängigen Begriff des Kostenvoranschlages.